Herkunftsnummern
Auf den Lieferscheinen und auf den Lieferetiketten sind häufig eine Reihe von unterschiedlichen Nummern unterschiedlicher Bedeutung zu finden.
Hier unterscheiden wir Lieferpapiere für
Gehölze für den Forst
Nicht forstliche Gehölze
Gehölze für den Forst:
Hier gelten das Forstvermehrungsgutgesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen.
In der Erläuterung werden nachfolgende Nummern näher beschrieben:
- Stammzertifikatsnummer
- Registerzeichen der Zulassungseinheit
- Herkunftsgebiet des Ausgangsmaterials
- Die forstlichen Herkünfte sind auf der nachfolgenden Seite näher beschrieben:
http://fgrdeu.genres.de/index.php?tpl=fv_home
Nicht forstliche Gehölze:
Seit September 2011 ist die Einteilung nach den 6 Vorkommensgebieten (VkG) entscheidend (siehe BMU-Leitfaden).
Weitere Nummern und Herkunftsbezeichungen werden allerdings auch weiterhin in Ausschreibungen und Angeboten zu finden sein. Daher wird es in der Folgezeit auch zu Irritationen auf Seiten der Anbieter und Abnehmer kommen.
Herkunftsgebiete: Noch immer werden nach alter Systematik parallel 9 Herkunftsgebiete ausgeschrieben.
Registernummern (12stellig): Häufig befinden sich auch bei nicht forstlichen Gehölzen eine 12stellige Nummer, die offiziell als Registerzeichen der Zulassungseinheit gilt und Teil des Zulassungsbescheides der Forstbehörde ist (nur bei Bäumen, nicht bei Sträuchern).
ID-Nummern (8stellig: xxyyaabb): Vergabe einer "amtlichen" Identifikationsnummer für Saatguternter von der LVG Heidelberg (Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau in Heidelberg), diese Nummer begleitete das Gehölz von der Saatgutpartie bis zum Endabnehmer (xx = Erntejahr, yy = Herkunftsgebiet (9 Herkünfte, alte Systematik), aa = Pflanzenname, bb = fortlaufende Erntenummer).
Seit 2005 (in Teilen 2007) wird keine ID-Nummer mehr vergeben, da das System als zu unsicher gilt.