Informationen zur Verwendung gebietseigener Gehölze!

11.11.2011

Endlich Online!

Dieser Leitfaden wurde im September 2011 vom Bundesumweltministerium veröffentlicht. An den Inhalten haben neben Vertretern des Bundesumweltministeriums zusätzlich Vertreter aller Bundesländer sowie der betroffenen Verbände mitgewirkt.

Die ZgG bietet seit einigen Tagen als erstes Internetportal zusammenfassende Informationen zu den Kriterien und der praktischen Umsetzung an.

ZgG Internetseite Auf der Internetseite www.zgg-service.de werden die Inhalte des Leitfadens in Stichworten und Beispielen erläutert. Des Weiteren wird das Zertifizierungsschema der ZgG vorgestellt.

Die ersten Betriebe haben sich Ende Oktober nach dem ZgG-Schema zertifizieren lassen. Diese Betriebe sind die ersten, welche die Kriterien des Leitfadens hundertprozentig umsetzen. Auch diese Betriebe werden auf der Internetseite namentlich genannt. Weitere Betriebe werden sich im kommenden Dezember zertifizieren lassen.

Des Weiteren werden Informationen zu den vorhanden Sortimenten und den Ausschreibungstexten angeboten.

Diese Informationen bieten eine wertvolle Hilfestellung für die ausschreibenden Stellen.

Ziel des Leitfadens sowie der ZgG-Zertifizierung ist die Umsetzung eines bundesweit einheitlichen Zertifizierungsverfahrens, die Einigung auf 6 Vorkommensgebiete sowie den rechtssicheren Umgang mit gebietseigenen Gehölzen für die Produzenten, die Händler und die Abnehmer.

ZgG Logo

ZgG-Logo

 

ZgG-Homepage:

Kurz, knapp und übersichtlich werden die Informationen zum Umgang mit gebietseigenen Gehölzen präsentiert.

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