Ausschreibungstexte

Schon seit Jahren werden in Ausschreibungen Gehölze mit sogenannten Herkünften ausgeschrieben. Die Ausschreibungspraxis ist sehr diffus und unübersichtlich. Auf Seiten der ausschreibenden Stellen besteht noch große Unsicherheit hinsichtlich der Arten, der vorhandenen Menge sowie der Ausschreibungstexte.

Um eine Einheitlichkeit und auch eine Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer herzustellen, empfiehlt der Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze nachfolgenden Ausschreibungstext:

 

gebietseigene Gehölze der Arten a, b und c aus dem Vorkommensgebiet 1: „Norddeutsches Tiefland“, entsprechend dem „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze, 2011 

zum Beispiel:
Prunus spinosa     vStr    60-100           Vkg 1 ZgG

 

Grundsätzlich sollte vor Ausschreibungen die Verfügbarkeit geprüft werden.

Die gebietseigenen Gehölze sollten in gesonderten Losen ausgeschrieben werden.

Bis zum 1. März 2020 können ohne Weiteres auch gebietseigene Gehölze aus den Nebengebieten angeboten und in die freie Natur ausgebracht werden.

Die Baumschulen, die bereits gebietseigene Gehölze nach den Vorgaben des Leitfadens produzieren oder handeln, werden im Adressverzeichnis aufgeführt.

 

So könnte ein Lieferetikett aussehen:

Lieferetikett