Hintergrund
Der Gesetzgeber fordert, dass in der freien Natur keine gebietsfremden Arten ausgebracht werden dürfen.
Grundlage hierfür ist der § 40 Absatz 4 im BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz).
Dies gilt nicht nur für Tiere, sondern auch für Pflanzen.
Die Gehölzarten, die für die freie Natur vorgesehen sind, müssen künftig nachweislich gebietseigen sein und einem der 6 Vorkommensgebiete zugeordnet werden können.
Der BdB hat hierfür ein Zertifizierungssystem entwickelt, das ZgG-Zertifikat.
Mit diesem ZgG-Zertifizierungsschema werden 3 Ziele angestrebt:
- Für die Produzenten und Händler ist dieses Zertifikat praktisch umsetzbar und kostengünstig.
- Für alle Marktteilnehmer (Produzenten, Händler, Abnehmer) wird ein Höchstmaß an Sicherheit und Akzeptanz geboten.
- Mit diesem Zertifikat wird die bundesweit einheitliche Umsetzung des BMU-Leitfadens angestrebt.