6 Vorkommensgebiete
Vkg 1 Norddeutsches
Tiefland
Vkg 2 Mittel- und Ostdeutsches Tief-und Hügelland
Vkg 3 Südostdeutsches Hügel- und Bergland
Vkg 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben
Vkg 5 Süddeutsches Hügel- und Bergland
Vkg 6 Alpen- und Alpenvorland
Es wird nicht mehr von Herkünften oder Herkunftsgebieten, sondern von Vorkommensgebieten (Vkg) gesprochen.
Das Bundesumweltministerium (BMU) empfiehlt die Einteilung in 6 Vorkommensgebiete.
Die ZgG setzt diese Empfehlung des BMU konsequent um.
Ziel ist die bundesweit einheitliche Einteilung und Benennung der Vorkommensgebiete, um den Produzenten, dem Handel sowie den Abnehmern Rechtssicherheit bei den Ausschreibungen zu geben.