6 Vorkommensgebiete

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Vkg 1
Norddeutsches Tiefland

Vkg 2 Mittel- und Ostdeutsches Tief-und Hügelland

Vkg 3 Südostdeutsches Hügel- und Bergland

Vkg 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben

Vkg 5 Süddeutsches Hügel- und Bergland

Vkg 6 Alpen- und Alpenvorland

 

Es wird nicht mehr von Herkünften oder Herkunftsgebieten, sondern von Vorkommensgebieten (Vkg) gesprochen.

Das Bundesumweltministerium (BMU) empfiehlt die Einteilung in 6 Vorkommensgebiete.

Die ZgG setzt diese Empfehlung des BMU konsequent um.

 

Ziel ist die bundesweit einheitliche Einteilung und Benennung der Vorkommensgebiete, um den Produzenten, dem Handel sowie den Abnehmern Rechtssicherheit bei den Ausschreibungen zu geben.