Kontrollprüfungen
Die ZgG ist eine Gütegemeinschaft. Vor diesem Hintergrund sieht sie neben den regulären Prüfintervallen jederzeit die Möglichkeit vor, Betriebsprüfungen vorzunehmen.
Die Veranlassung für eine solche Prüfung kann durch einen Auftraggeber erfolgen, aber auch durch ein Mitglied der ZgG selbst.
Anlaufstelle ist hier entweder die BSG als Koordinierungsstelle oder aber die SGS als unabhängiger Zertifikataussteller. Für eine Prüfung wird regelmäßig der Auftraggeber aufkommen.
Das System der ZgG bringt von sich aus die Sicherheit für die Abnehmer, so dass gerade auf eine Rückverfolgbarkeit durch den Auftraggeber vor Ort verzichtet werden kann.
Der Lieferschein und das ZgG-Gütesiegel reichen aus, um die Lieferung als gebietseigen zu verifizieren. Ansonsten wäre eine wesentliche Aufgabe einer Gütegemeinschaft nicht erfüllt, möglichst ohne hohe bürokratische Hemmnisse den Herkunftsnachweis zu führen.
Im Übrigen wird man aus wettbewerblichen Gründen als Lieferant nicht sämtliche Vorlieferanten mit Hilfe von Lieferscheinen dem Auftraggeber preisgeben wollen.
Gemäß dem Leitfaden zum BNatSchG ist auch durch den Letztinverkehrbringer gebietseigener Waren der Herkunftsnachweis zu erbringen. Dies bedeutet letztlich, dass auch der Galabau-Betrieb in das Zertifzierungssystem aufgenommen werden sollte. Die ZgG hat dazu die Möglichkeit geschaffen, so dass öffentliche Auftraggeber, wenn sie dies wollen, auch diese Letztinverkehrbringer in das Kontrollsystem einbeziehen können.