Rückverfolgbarkeit
Der Handel und der Abnehmer hat ein Recht auf eine transparente und nachvollziehbare Rückverfolgbarkeit der gebietseigenen Gehölze.
Die ZgG hat sich bewusst für die Systematik des EG-Pflanzenpasses entschieden, denn:
- Der EG-Pflanzenpass ist ein seit knapp 20 Jahren bewährtes System zur Nachvollziehbarkeit des Warenflusses innerhalb der EU.
- Mit Hilfe des Pflanzenpasses kann die Warenherkunft (Erntebestand) nachgewiesen werden.
- Der EG-Pflanzenpass ist ein durch EU-Richtlinien geregeltes Begleitpapier im Pflanzenhandel.
- Der EG-Pflanzenpass ist ein in der Produktion und im Handel akzeptiertes und im Quarantäneschutz bewährtes amtliches Dokument.
- Der EG-Pflanzenpass ist für alle Handelspartner einfach und kostengünstig zu handhaben.
Der Einsatz der im Forst vorgeschriebenen Stammzertifikatsnummer für den Einsatz in nichtforstliche Bereiche wird solange abgelehnt, bis eine bundesweit einheitliche Lösung vorliegt:
- Die Stammzertifikatsnummer wird nur für forstliche Gehölze vergeben.
- Die Gebietseinteilung und Stammzertifikatsnummernverteilung im Forst liegt einer forstwirtschaftlichen und keiner naturschutzrechtlichen Betrachtung zu Grunde.
- Das Bundesnaturschutzgesetz bezieht nicht nur forstliche Gehölze sondern auch weitere Landschaftsgehölze ein.
- Mit den Stammzertifikatsnummern müssen die forstlichen Herkunftsgebiete benannt werden. Dies kann zu Irritationen auf Seiten der Teilnehmer kommen, da von Seiten des Bundesnaturschutzgesetzes allein die 6 Vorkommensgebiete gelten und eine Umschlüsselung aus den forstlichen Herkunftsgebieten nur sehr mühsam erfolgen kann.
- Eine systematische Unterscheidung von Forstgehölzen in Forstherkünfte einerseits und von Nichtforstgehölzen in 6 Vorkommensgebiete andererseits sind nicht praktikabel und wird bei dem Handel und den Abnehmern für Verwirrung sorgen.