Zertifizierungsgrundlage

Die ZgG ist angetreten, glaubhaft und trotzdem preisgünstig und bürokratiearm einen sicheren Herkunftsnachweis gebietseigener Gehölze für alle Handelsstufen zu erbringen.

Grundlage hierfür ist der Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze.

Diese Zertifizierungsgrundlage ist für alle Beteiligten nachvollziehbar und offen.

Die von einigen Stellen geforderte genetische Rückstellprobe wird abgelehnt.

  • Die Rückstellung genetischer Proben ist nur dann sinnvoll, wenn bei jedem Handelsschritt eine Vergleichsprobe der weiterverkauften Pflanzenpartie mit der Samenprobe vorgenommen wird. Ansonsten kann die Baumschule, der Händler oder der Abnehmer gemäß dieser Logik nicht sicher sein, auch wirklich jenen Pflanzenbestand bekommen zu haben, der ihr vom Lieferanten suggeriert wird.
  • An dieser Stelle muss auf die Haftungsansprüche hingewiesen werden, wenn die genetische Rückstellprobe nicht bei jedem Handelsschritt vorgenommen wird.
  • Die Kosten, bezogen auf die Gehölzpreise stehen in keinem Verhältnis, insbesondere dann, wenn lediglich geringe Stückzahlen pro Auftragsposition gehandelt werden.
  • Die Rückstellproben müssen über zehn Jahre aufbewahrt werden, da auch mehrmals verpflanzte gebietsheimische Gehölze gehandelt werden können.
  • In einem System mit genetischen Rückstellproben ist jedoch die Gründung einer Gütegemeinschaft wie der ZgG überflüssig, da jeder Marktteilnehmer selbst für den Herkunftsnachweis sorgen muss.