Ausschreibungstexte
Schon seit Jahren werden in Ausschreibungen Gehölze mit sogenannten Herkünften ausgeschrieben. Die Ausschreibungspraxis ist sehr diffus und unübersichtlich. Auf Seiten der ausschreibenden Stellen besteht noch große Unsicherheit hinsichtlich der Arten, der vorhandenen Menge sowie der Ausschreibungstexte.
Um eine Einheitlichkeit und auch eine Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer herzustellen, empfiehlt der Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze nachfolgenden Ausschreibungstext:
gebietseigene Gehölze der Arten a, b und c aus dem Vorkommensgebiet 1: „Norddeutsches Tiefland“, entsprechend dem „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze, 2011
zum Beispiel:
Prunus spinosa vStr 60-100 Vkg 1 ZgG
Erweiterte Anforderungen können wie folgt formuliert werden:
Pflanzarbeiten
Für die Pflanzenlieferungen von gebietseigenen Gehölzen gelten folgende Bedingungen:
- Die Herkunft der Pflanzen aus dem jeweiligen Vorkommensgebiet ist durch Vorlage eines Zertifikates, das die Mindeststandards der Zertifizierung gebietseigener Gehölze ( Quelle) erfüllt, nachzuweisen.
- Das Zertifikat ist bei Anlieferung der Pflanzen vorzulegen. Die Pflanzfreigabe kann bis zur Vorlage des Zertifikates verweigert werden.
- Auf den Lieferpapieren und den Pflanzenetiketten ist eine eindeutige Vorkommensgebietsnummer zu verwenden, die es ermöglicht, die Pflanzware über alle Produktionsstufen bis zum Erntebestand zurück zu verfolgen.
- Es ist zu gewährleisten, dass die Nachverfolgbarkeit der angegebenen Kenndaten bis zum Erntebestand ohne erheblichen Aufwand möglich ist.
- Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen von Kontrollprüfungen die Pflanzenlieferung anhand der Kenndaten bis zum Erntebestand zu überprüfen.
- Die Angaben zu den Vorkommensgebieten beziehen sich auf den BMU-Leitfaden 2012.
Bis zum 1. März 2020 können ohne Weiteres auch gebietseigene Gehölze aus den Nebengebieten angeboten und in die freie Natur ausgebracht werden.
Die Baumschulen, die bereits gebietseigene Gehölze nach den Vorgaben des Leitfadens produzieren oder handeln, werden im Adressverzeichnis aufgeführt.