Hintergrund

Der Gesetzgeber fordert, dass in der freien Natur keine gebietsfremden Arten ausgebracht werden dürfen.

Grundlage hierfür ist der § 40 Absatz 4 im BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz).

Dies gilt nicht nur für Tiere, sondern auch für Pflanzen.

Die Gehölzarten, die für die freie Natur vorgesehen sind, müssen künftig nachweislich gebietseigen sein und einem der sechs Vorkommensgebiete zugeordnet werden können.

Der BdB hat hierfür ein Zertifizierungssystem entwickelt, das ZgG-Zertifikat.

Mit diesem ZgG-Zertifizierungsschema werden folgende Ziele angestrebt:

  1. Für die Produzenten und Händler ist dieses Zertifikat praktisch umsetzbar und kostengünstig.
  2. Für alle Marktteilnehmer (Produzenten, Händler, Abnehmer) wird ein Höchstmaß an Sicherheit und Akzeptanz geboten.
  3. Mit diesem Zertifikat wird die bundesweit einheitliche Umsetzung des BMU-Leitfadens angestrebt.