Zertifizierungsschema

Die hochwertige Zertifizierung der ZgG ist  eine Kombination aus drei Prüfmodulen:

1. Plausibilitätsprüfung:

Es werden Lieferpapiere, Anbauverzeichnis, Quartierdatei sowie weitere Unterlagen überprüft und die lückenlose Rück-und Nachverfolgbarkeit der gebietseigenen Gehölze gecheckt.

2. Visuelle Kontrollen:

Es werden die Bestände auf dem Feld und im Lager/Einschlag überprüft.

3. Betriebsnummer:

Es wird konsequent die Systematik des EG-Pflanzenpasses genutzt, um auf dem Lieferetikett und den Lieferpapieren die Betriebe eindeutig zuordnen zu können.

Die Zertifizierung wird durch eine akkreditierte Prüfungsgesellschaft vorgenommen, der SGS-Tüv GmbH – ein Unternehmen der SGS-Gruppe und des TÜV Saarland e.V. (SGS-TÜV Saar).

Die Kombination der drei Prüfmodule sowie die neutrale Prüfung stellt eine sehr hochwertige Zertifizierung für gebietseigene Gehölze dar und ist somit Garant für die Abnehmer, auch wirklich die bestellte Ware zu erhalten.

Wichtig ist, dass auf den Lieferpapieren (Lieferschein und Lieferetikett) die EG-Pflanzenpassnummer (Betriebsnummer) eingetragen ist und diese mit einem Zeichen (hier: §) den gebietseigenen Gehölzen zugeordnet werden kann. Auf diese Weise hat der Abnehmer die Garantie, dass die Gehölze bis zum Ursprung zurückverfolgt werden können. Beim Audit haben die Betriebe alle Lieferscheine vorzulegen.

Die EG-Pflanzenpassnummer hat sich seit 1995 als gesetzlich legitimiertes Instrument im europäischen Schutz vor Quarantäneschädlingen bewährt. Ein erfolgreiches System der Rück- und Nachverfolgbarkeit von Gehölzen.